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Release Notes

Release Notes vom 24. Juni 2021

Release Notes der Version 1.4.4 des Prüfmoduls für strukturierte Einbringung

Allgemeines
Betrifft
Neuerung/Änderung
Liste der weiteren hochgeladenen unstrukturierten Dokumente

Die Dokumente vom Typ Protokoll, Bewilligung, Andere und Freilassungserklärung werden mit dem Antrag bzw. der Mitteilung vom Einbringer übermittelt und werden nicht der Prüfung für Strukturierte Dokumente unterzogen. Im Prüfreport werden diese Dokumententypen nun in einer eigenen Tabelle aufgelistet.

fehlende Plan-GZ und Plan-Datum Wenn die Plan-GZ und/oder das Plan-Datum im Dokument fehlten, führte dies im Folgeprozess im Katasterführungssystem zu einem nur mehr administrativ lösbaren Problem, da diese Geschäftsfälle nicht eröffnet werden konnten. Es werden nun Defaultwerte (kaMePlanGz = n/a und kaMePlanDatum: 01.01.1800) eingesetzt.
Legende Es wird jedem Report eine Legende mit Erklärungen hinzugefügt.

Gegenüberstellung
Betrifft
Neuerung/Änderung
Erweiterung der Konsistenzprüfung der Trennstücktabelle Die Konsistenzprüfungen der Trennstücktabelle (Geschäftsfalltyp Planbescheinigung gem. § 39 VermG) wurde - um verschiedenste Kombinationen von Änderungsgrund und dem Vorkommen in den Tabellen Altstand, Teilung und Neustand - erweitert. So wird nun zum Beispiel geprüft, ob ein Grundstück mit dem Änderungsgrund "A" in den Tabellen des Altstandes, der Teilung und des Neustandes enthalten ist. Damit können Grundstücke in einem Teilungsplan ermittelt werden, die nur für Eigentumsübertragungen vorgesehen sind und keine Änderung im Kataster bewirken.
Rundungsdifferenz Der Wertebereich für die Rundung im Altstand und im Neustand wurde auf -99 m2 bis 99 m2 eingeschränkt, um grobe Fehleingaben frühzeitig aufzudecken.
Eindeutigkeit des BANU-Codes pro Grundstück Erweiterung der Konsistenzprüfung: pro Grundstück (Prüfung für Alt- und Neustand) darf jeder BANU-Code nur einmal pro Grundstück enthalten sein.
Flächenprüfung bei Anträgen mit einem Flächenberichtig-ungsdokument Bei Anträgen auf Planbescheinigung gem. § 39 VermG mit einer Beilage "Flächenberichtigungsanzeige" wird nun die berichtigte Fläche der Flächenberichtigungsanzeige als SOLL-Fläche für den Altstand des Teilungsplanes herangezogen.
Abschreibung von Flächen größer 50 m2 aus Grenzkatastergrundstücken In Teilungsplänen, bei denen aus Grenzkatastergrundstücken Flächen größer 50 m2 zu Grundstücken des Grundsteuerkatasters zugeschrieben werden, erscheint folgender Hinweis:
Abschreibungen von Trennstücken (Fläche > 50 m2) eines im Grenzkataster einverleibten Grundstückes und Zuschreibung zu Grundstücken des Grundsteuerkatasters sind nur in Fällen des § 15 LiegTeilG zulässig (siehe § 32 b VermG). Siehe betroffenes Grundstück [Grundstücknummer] und Trennstück(e) [Liste der Trennstücknummer(n)].
Rechtliche Zusatzinformationen bei Benützungsabschnitten Um bei den Benützungsabschnitten in der Gegenüberstellung auch rechtliche Zusatzinformationen abbilden zu können, wurde der Wertbereich für den Flächentyp um "R" erweitert. Nun sind für den Flächentyp die Werte "T", "R" und leer zulässig.
Grundstücke mit "unvollständigen" Angaben in der Flächentabelle Verbesserungen im Umgang bei "unvollständigen" Angaben in der Flächentabelle, dies tritt ein bei Mappenberichtigungen und Qualitätsverbesserungen. Es gibt Plänen bei denen Grundstücke zweifach angegeben werden, einmal in einer Tabelle in der das Grundstück flächenberichtigt wird und ein weiteres Mal in einer Tabelle in der alle betroffene Grundstückes des Planes (ohne Flächenangaben) aufgelistet werden. Dies führte in bestimmten Fällen dazu, dass die Flächenberichtigung nicht übernommen werden konnte.

Koordinatenverzeichnis
Betrifft
Neuerung/Änderung
Gruppierung und Sortierung der Punkte Im Prüfreport werden die Punkte des Koordinatenverzeichnis in folgender Reihenfolge ausgegeben:
  • Festpunkte (FP)
  • Messpunkte (MP)
  • Grenzpunkte (GP)
    • überprüft
    • übernommen
    • gelöscht
    • geändert
    • neut
    • ransformiert
  • Sonstige Punkte (SO)

Die Grenzpunkte und sonstigen Punkte werden in den Listen nach Katastralgemeinde und Punktnummer sortiert ausgegeben.

Bezeichnungstext zum Kennzeichnungscode Wenn bei Grenzpunkten oder sonstigen Punkten der Kennzeichnungscode im Plan vorhanden ist, wird in der Spalte "Meldung zu Fehler/Hinweis" der Bezeichnungstext zum Beispiel "Marke aus Metall" zum Code vor etwaigen Fehlermeldungen ausgegeben.
Festpunkte in Rutschgebieten Bei den SOLL-Festpunkten, die im Hinweis den Wert "R" enthalten, wird in der Spalte "Meldung zu Fehler/Hinweise" der Text "Achtung Punkthinweis: Rutschgebiet!" ausgegeben.
Grenzpunkte mit Hinweis auf Berichtigungsverfahren gemäß § 13 Abs 4-5 VermG Bei Grenzpunkten, die eine 12 Zeichen lange Geschäftsfallnummer haben und diese mit einem Zeichen 8 oder 9 (Additionskonstante von 9 bzw. 8 Millionen in Laufnummer der Geschäftsfallnummer) beginnt, wird folgender Hinweis unterhalb der Liste der Grenzpunkte im Prüfreport angedruckt werden:
"Hinweis - Berichtigungsverfahren gemäß § 13 Abs 4-5 VermG
Im Koordinatenverzeichnis ist/sind ein oder mehrere Grenzpunkt(e) enthalten, die von einem veränderten Festpunktfeld (Verordnung des BEV gem. § 13 Abs. 4-5 VermG) abgeleitet wurden.
  • Grenzpunkte mit einem GFN und einer Additionskonstante von 9 Millionen (z.B. 9000003/1979) sind vom alten Festpunktfeld abgeleitet.
  • Grenzpunkte mit einem GFN und einer Additionskonstante von 8 Millionen (z.B. 8000003/1979) wurden mit einer Transformation nachgezogen."
Vermessungen an der Staatsgrenze Wenn bei Grenzpunkten (aus dem Plan und/oder aus der Recherche = SOLL-Punkte) ein oder mehrere Punkte mit Punktnummern im Punktnummernbereich von 150.000 bis 159.999 auftreten, dann erscheint folgende Meldung:
"Hinweis - Staatsgrenze
Im Koordinatenverzeichnis des Planes ist zumindest ein Grenzpunkt bzw. ist ein Vergleichspunkt (aus dem BEV-Abgabesystem) aus dem Punktnummernbereich (150.000er) der Staatsgrenzpunkte enthalten. Es ist zu prüfen, ob die Abteilung Internationale Angelegenheiten, Staatsgrenzen im BEV mit einer Stellungnahme einbezogen werden muss."
Grenzpunkte - Einbeziehung der Vordurchführungsebene Es werden die Grenzpunkte aus der Vordurchführungsebene (vorausgehende Geschäftsfälle mit einer Teilung) beim SOLL-IST-Vergleich einbezogen.
Vergleich der Grenzpunkte und sonstigen Punkte in einem definierten Abstand Werden beim Koordinatenvergleich bei Grenzpunkten und sonstigen Punkten mehr als ein Punkt innerhalb einer bestimmten Distanz (0.25 m konfigurierbar) gefunden, werden alle gefundenen Punkte (in aufsteigender Distanz sortiert) im Prüfreport ausgegeben werden.
Prüfung ob Grenzpunkte und sonstige Punkte mit identen Koordinaten vorkommen Es wird geprüft, ob alle Grenzpunkte und sonstige Punkte unterschiedliche Koordinatenpaare haben.
Koordinatenverzeichnis - mehrfaches Vorkommen einer Punktnummer In einem Koordinatenverzeichnis darf ein Punkt (Katastralgemeindenummer und Punktnummer) nur einmal vorkommen.


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