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Katastralmappe und Sachdaten digital

Qualität

Datenquelle

Digitale Katastralmappe

Grundstücksverzeichnis

Datenerfassung und -verarbeitung

Grafische Daten

Digitalisierung der analogen Katastralmappe unter Einbeziehung der koordinativ vorhandenen Datenbestände (1989 bis 2005) und anderer Unterlagen des Technischen Operates (z.B. lokale Pläne).

Sachdaten

Digitalisierung der analogen Grundstücksverzeichnisse und in weiterer Folge der Lochkartenoperate und Übernahme in die Grundstücksdatenbank (ca. 1983).

Allgemeine Lagegenauigkeit

Die Genauigkeit der DKM entspricht grundsätzlich jener der analogen Katastralmappe. Falsch und grob irreführend ist daher die Ansicht, aus der maßstabsfreien Darbietungsmöglichkeit der DKM deren Qualität abzuleiten. Vielmehr ist Folgendes zu beachten:

Die einzelnen Grundstücke sind entweder im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster eingetragen, welche zwar gemeinsam in der DKM dargestellt werden, aber wesentliche Qualitätsunterschiede aufweisen.

Bei Grundstücken im Grenzkataster haben die Grenzpunkte der Grundstücksgrenzen eine Lagegenauigkeit in der Natur im cm-Bereich und sind in dieser Qualität in der Katastralmappe abgebildet. Weiters sind die Flächen mit hoher Präzision aus den Koordinaten der Grenzpunkte abgeleitet. Im Grundstücksverzeichnis sind diese durch den Flächenindikator "*" bzw. "rechnerisch" erkennbar. Der gesamte Grenzverlauf dieser Grundstücke wurde mit allen Eigentümern der Nachbargrundstücke verhandelt, ist rechtlich verbindlich und kann, im Falle von verloren gegangenen Grenzzeichen, von Vermessungsbefugten jederzeit wieder in die Natur übertragen werden. Zudem sind Grenzstreitigkeiten vor Gericht ausgeschlossen und eine Ersitzung von Grundstücksteilen ist nicht möglich. Es gilt der Vertrauensschutz bei einem Rechtserwerb.
Grundstücke im Grenzkataster sind in der Katastralmappe an den strichliert unterstrichenen Grundstücksnummern erkennbar, im Grundstücksverzeichnis wird zur Kenntlichmachung der Grenzkatasterindikator "G" angeführt.

Bei Grundstücken im Grundsteuerkataster sind die Grundstücksgrenzen in der Katastralmappe neben vermessenen Grenzen oft nur mit graphischer Genauigkeit dargestellt. Sie liegt im dm- bis m-Bereich und ist abhängig vom Maßstab der Katasteranlegung im 19. Jahrhundert. Aus der Katastralmappe entnommene Maße, von nur grafisch vorhandenen Grenzlinien, sind daher nicht zuverlässig!
Eine Ausnahme bilden durch Vermessungsurkunden (Folgevermessungen) festgelegte Grundstücksgrenzen. Diese haben eine Genauigkeit im cm- bis dm-Bereich und sind meist an den Grenzpunktsymbolen oder Grenzpunktnummern in der DKM erkennbar.
Die Flächenangaben im Grundstücksverzeichnis haben aufgrund ihrer teils grafischen Ermittlung Unschärfen von 10% und mehr, der Flächenindikator lautet "grafisch".

Bei zur Gänze vermessenen Grundstücken sind die angegebenen Flächen wesentlich genauer. Im
Grundstücksverzeichnis sind diese mit dem Flächenindikator "*" bzw. "rechnerisch" erkennbar.
Die Grenzen der Grundstücke im Grundsteuerkataster sind nicht rechtsverbindlich festgelegt, daher werden Grenzstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen.

Zusammenfassend kann grundsätzlich mit folgenden Genauigkeiten gerechnet werden:

 
Grenzpunkte
Flächen
Grenzkataster          
Grundsteuerkataster mit Folgevermessungen (zur Gänze)          
Grundsteuerkataster mit Folgevermessungen (Teil)          
Grundsteuerkataster ohne Folgevermessungen          

Die Benützungsarten bzw. Nutzungen informieren über die tatsächliche Nutzung des jeweiligen Grundstückes, geben jedoch keine Auskunft über die Widmung laut Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan.

Die Bedeutung der Linien und Symbole der Katastralmappe kann in der Schnittstellenbeschreibung "Katastralmappe DXF" oder im "Zeichenschlüssel" nachgeschlagen werden. Diese sind im Bereich "Download" bereitgestellt.

Fortführung

Die Grafikdaten (DKM) und Sachdaten (GDB) werden täglich zentral abgeglichen und konsistent gehalten (z.B. Grundstücksnummern, Nutzungen, Festpunkte, Grenzpunkte).

Die zentralen Datenbestände werden für die Produktherstellung einmal täglich aktualisiert.

Die Katasterbestandteile der Grundstücksdatenbank werden direkt in den Vermessungsämtern geführt und aktualisiert, die eigentumsrechtlichen Inhalte durch das Grundbuchsgericht.

Anlässe für Führungsfälle sind:

  • Agrarverfahren
  • Amtswegige Änderungen
  • Berichtigungsverfahren
  • Erhebung und Aktualisierung der Benützungsarten bzw. Nutzungen
  • Grenzermittlungen
  • Grenzvermessungen
  • Grenzwiederherstellungen
  • Grundstücksvereinigungen
  • Mappenberichtigungen
  • Planbescheinigungen
  • Qualitätsverbessernde Maßnahmen
  • Umnummerierungen von Grundstücken
  • Umwandlungen

Katastervermessungen (Verhandlung, Kennzeichnung und Vermessung von Grundstücksgrenzen, Erstellung von Vermessungsurkunden) sind ausschließlich den in § 1 Abs. 1 Z 1, 3 und 4 sowie § 1 Abs. 2 des Liegenschaftsteilungsgesetzes genannten Personen und Behörden vorbehalten. Dies sind Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen, die Vermessungsbehörde, besondere Dienststellen der Gebietskörperschaften und Agrarbehörden. Andere Personen sind nicht befugt, katastertechnische Vermessungen durchzuführen.

Allgemeine Vollständigkeit

Österreichweit flächendeckend verfügbar.

 

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