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FAQs zum BEV-Portal

Nutzungsrechte

Unterliegen analoge und digitale Daten des BEV dem Urheberrechtsschutz?
Was ist ein Folgeprodukt?
    Ein Folgeprodukt ist jedes von analogen oder digitalen Daten des BEV abgeleitete Produkt unabhängig von der Erzielung eines Gewinnes durch den Kunden / die Kundin.
Mit welchen Angaben / wo kann ich Nutzungsrechte beantragen?
    Für einen Antrag auf Nutzungsrechte verwenden Sie bitte das entsprechende Bestellblatt für externe Nutzungsrechte und senden dieses vollständig ausgefüllt direkt per E-Mail an das Kundenservice des BEV.
Kann ich Nutzungsrechte über das BEV-Portal beantragen?
Welche Nutzungsrechte werden angeboten?
    Grundsätzlich wird zwischen folgenden Nutzungsrechten unterschieden:
Was beinhalten die einzelnen Nutzungsrechte?
Für welchen Zeitraum werden Nutzungsrechte gewährt?
Gibt es die Möglichkeit einer kostenlosen Nutzung?
Welche Faktoren bestimmen die Höhe der Lizenzgebühr?
    Als Berechnungsfaktoren für die Höhe des Nutzungsentgeltes werden der Kaufpreis der Daten und die Art der Nutzung (Verwendungszweck) herangezogen.
Werden Ermäßigungen gewährt, wenn mit dem Folgeprodukt eine entsprechende Werbewirkung für das BEV erzielt wird?
Ist für Diplomarbeiten die Nutzung von am Institut vorhandenen digitalen Daten kostenlos?
    Nein: Im Rahmen der Nutzung durch Schulen und Universitäten (vgl. Pkt. 2.2.1 der Standardentgelte und Nutzungsbedingungen) für Zwecke des Unterrichts und der Lehre wird dem Diplomanden / der Diplomandin jedoch ein Rabatt von 80% auf die Datenkosten gewährt, wobei die Mindestverrechnung zur Anwendung kommt. Für die weitere Vervielfältigung im Zuge der Diplomarbeit wird im Rahmen der freien Werknutzung kein Nutzungsentgelt verrechnet.
Gibt es eine Mindestverrechnung für externe Nutzungsrechte?
    Ja: Die Mindestverrechnung für externe Nutzungsrechte beträgt pro Auftrag ¤ 20,00.
Kann ich Daten zur Be- und Verarbeitung an eine(n) AuftragnehmerIn weitergeben?
Darf ich als AuftragnehmerIn die für die Auftragsarbeit zur Verfügung stehenden Daten auch im Rahmen anderer Projekte nutzen?
Dürfen BEV-Produkte / Daten im Rahmen verschiedener Projekte verwendet werden?
  • Die Genehmigung einer "internen Nutzung" beinhaltet die Verwendung von Daten des BEV im Rahmen verschiedener Projekte.
  • Wird jedoch eine "externe Nutzung" benötigt, so ist für jeden einzelnen Verwendungszweck (Projekt) ein gesondertes Ansuchen zu stellen.
Ich möchte für mein Projekt Daten verwenden, die bereits von einem anderen Kunden bzw. einer anderen Kundin erworben wurden - ist das möglich?
    Ja, auf Antrag unter folgenden Bedingungen: Es sind der Preis für den Datenbestand und das dem Verwendungszweck entsprechende Nutzungsentgelt zu entrichten.
Ich möchte analoge Produkte einscannen / digitalisieren und weiterverarbeiten - ist das gestattet?
    Das "Recht auf Digitalisierung" (vgl. Pkt. 2.2.6 der Standardentgelte und Nutzungsbedingungen) von analogen Produkten des BEV ist ausschließlich zum privaten Gebrauch (1-5 Zugriffsberechtigte) und für einzelne Vervielfältigungsstücke kostenlos. Jede darüber hinaus gehende Nutzung ist zu beantragen und wird je nach Umfang auf Basis des Standardentgeltes für die interne Nutzung (Einzelplatzlizenz) der entsprechenden digitalen Produkte in Rechnung gestellt.
Mein Folgeprodukt erscheint nur in SW - fallen dafür geringere Lizenzgebühren an?
    Nein: Für die Festsetzung des Nutzungsentgeltes sind der Kaufpreis des verwendeten Datenbestandes sowie der Verwendungszweck ausschlaggebend, nicht aber die Ausführung (Farbe / SW) der Wiedergabe.
Ich möchte BEV-Daten im betriebseigenen Intranet verwenden - werden dafür Gebühren eingehoben?
    Ja: Die Festsetzung der Lizenzgebühren kann, abhängig vom gewünschten Umfang, entweder im Rahmen einer "Internen Nutzung - Mehrplatzlizenz" oder einer "Externen Nutzung - Web-View bzw. Web-Service" erfolgen.
Stellt des BEV kostenlose Datensätze als Muster zur Verfügung?
    Ja: Unter dem Menüpunkt Downloads finden Sie für alle unsere Produkte Musterdatensätze zur Veranschaulichung der Funktionalität.

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