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Kataster Stichtagsdaten

Qualität

Datenquelle

Digitale Katastralmappe
Grundstücksverzeichnis
Eingentümerangaben


Datenerfassung und -verarbeitung

Grafische Daten
Ersterfassung:
Digitalisierung der analogen Katastralmappe unter Einbeziehung der koordinativ vorhandenen Datenbestände (1989 bis 2005)

Laufende Aktualisierung (gültig für den jeweiligen Stichtag) durch

  • Grundbuchsbeschlüsse
  • Amtshandlungen der Vermessungsämter
  • Fernerkundungsdaten
  • Qualitätsverbessernde Maßnahmen

Topologie der Daten: Die Daten der Katastralmappe sind nur innerhalb der Katastralgemeinde topologisch geprüft, aufgrund der Führung und Verarbeitung kann es an Katastralgemeindegrenzen, Vermessungssprengelgrenzen und bei Grenzen zwischen den Meridianstreifen (Gauß-Krüger M28, M31 und M34) zu Inkonsistenzen kommen. Dies ist speziell bei der Verarbeitung in Geographischen Informationssystemen zu beachten.


Sachdaten
Ersterfassung:
Digitalisierung der analogen Grundstücksverzeichnisse und in weiterer Folge der Lochkartenoperate und Übernahme in die Grundstücksdatenbank (ca. 1983).

Laufende Aktualisierung (gültig für den jeweiligen Stichtag) durch

  • Grundbuchsbeschlüsse
  • Anmeldungsbögen der Vermessungsämter

Aufgrund der Katasterführungsprozesse kann es zwischen den Grafikdaten und den Sachdaten zu einzelnen Differenzen kommen.

Allgemeine Lagegenauigkeit

Die Genauigkeit der DKM entspricht grundsätzlich jener der analogen Katastralmappe. Falsch und grob irreführend ist daher die Ansicht, aus der maßstabsfreien Darbietungsmöglichkeit der DKM deren Qualität abzuleiten. Vielmehr sind folgende Genauigkeitsstufen zu unterscheiden:

  • cm-Bereich: Bei Grenzkatastergrundstücken liegt die Genauigkeit innerhalb der in der gültigen Vermessungsverordnung geforderten mittleren Punktlagegenauigkeit. Der Grenzverlauf dieser Grundstücke ist rechtlich verbindlich dokumentiert. In der graphischen Darstellung der DKM sind die Grundstücksnummern mit drei kurzen Strichen unterstrichen, im Grundstücksverzeichnis mit dem Indikator "G" gekennzeichnet. Flächen von Grenzkatastergrundstücken sind mit hoher Präzision aus den Koordinaten der Grenzpunkte abgeleitet.
  • dm- bis m-Bereich: In Gebieten mit Folgevermessungen weist die DKM die Qualität jener Pläne und Handrisse auf, die bei der DKM-Erstellung berücksichtigt wurden. Einen Hinweis auf Folgevermessungen liefert ein Grenzpunktsymbol oder eine Grenzpunktnummer in der DKM.
  • m-Bereich: Ohne Folgevermessungen nach der Erstaufnahme entspricht die Qualität der DKM jener der ursprünglichen Aufnahme aus dem 19. Jahrhundert.

Die nachbarschaftliche Lagegenauigkeit der Triangulierungs- und Einschaltpunkte beträgt < 5 cm bzw. < 7 cm. Für die Höhenfestpunkte gelten je nach Kartierungsgrundlage unterschiedliche Genauigkeiten in der Lagedarstellung. Auf Basis der Katastralmappe beträgt sie wenige dm, auf Basis der ÖK50 reicht die Lageunsicherheit  bis zu ca. 25 m.

Fortführung

Die Katasterbestandteile der Grundstücksdatenbank werden direkt in den zuständigen Vermessungsämtern geführt und aktualisiert, die Eigentumsverhältnisse durch das zuständige Grundbuchsgericht.

Anlässe für Führungsfälle sind:

- Grundbuchsbeschlüsse
- Aktualisierung der Benützungsarten / Nutzungen
- Qualitätsverbessernde Maßnahmen
- Ergebnisse von Agrarverfahren
- Berichtigungsverfahren
- Grundstücksvereinigungen
- Grenzvermessungen
- Grenzermittlungen
- Grenzwiederherstellungen

Allgemeine Vollständigkeit

Flächendeckend über Österreich verfügbar.

 

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