Sie haben die Möglichkeit jeden gewünschten Ort von Österreich durch Eingabe des geographischen Namens auf unserem Internet-Service www.austrianmap.at zu finden.
Copyright
Landkarten sind gemäß § 2 Z. 3 UrhG Werke der Literatur. Gemäß § 7 Abs. 2 UrhG wird eindeutig bestimmt, dass vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hergestellte oder bearbeitete und zur Verbreitung bestimmte Landkartenwerke keine freien Werke sind. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hat das ausschließliche Recht Verwertungsrechte an diesen Daten Dritten einzuräumen.
Hinsichtlich seiner Datenbanken verfügt das BEV über das ausschließliche Werknutzungsrecht gemäß §§ 40f bis 40h UrhG und das sui generis - Recht gemäß §§ 76c bis 76e UrhG.