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Nutzungsbedingungen
Jegliche Verbreitung der angezeigten Landkarte im Internet und jegliche andere Vervielfältigung - auch auszugsweise - mit Ausnahme der Vervielfältigung zum persönlichen und eigenen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz - ist untersagt.
Für allfällige Fragen über eine Nutzung, die über den oben angeführten Rahmen hinaus geht, steht Ihnen gerne unser BEV - Kundenservice zur Verfügung.
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Copyright
Landkarten sind gemäß § 2 Z. 3 UrhG Werke der Literatur. Dazu zählen neben den Landkarten auch Reliefdarstellungen von Gebirgen. Gemäß § 7 Abs. 2 UrhG wird eindeutig bestimmt, dass vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hergestellte oder bearbeitete und zur Verbreitung bestimmte Landkartenwerke keine freien Werke sind. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hat das ausschließliche Recht Verwertungsrechte an diesen Daten Dritten einzuräumen.
Hinsichtlich seiner Datenbanken verfügt das BEV über das ausschließliche Werknutzungsrecht gemäß §§ 40f bis 40h UrhG und das sui generis - Recht gemäß §§ 76c bis 76e UrhG.
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