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Photogrammetrische Grundlagen

Produktliste und Preise

Preisinformationen

Photogrammetrische Grundlagen
Preis in ¤ je Stück
Arbeitskopie
Unentgeltlich
Passpunkt (Koordinate) und Passpunktskizze
Unentgeltlich
Kalibrierungsprotokoll

Unentgeltlich

Orientierungsdaten Unentgeltlich

Photogrammetrische Grundlagen

Photogrammetrischen Grundlagen beinhalten eine Arbeitskopie, alle dazugehörigen Passpunkte mit eventuell vorhandenen Skizzen sowie das Kalibrierungsprotokoll.

  • Arbeitskopien Schwarz-Weiß (SW), Farbe (FP - Farbpositiv, FF - Falschfarbe)
    Auf den Arbeitskopien sind die Lage der Passpunkte und deren Punktnummern eingetragen (bis Bearbeitungsjahr 2000).
    Für Flüge seit dem Jahr 2001 wurden die Passpunkte direkt in das digitale Luftbild eingetragen.
    Seit 2007 werden die erforderlichen Passpunkte überwiegend in APOS gemessen. Dadurch erhält man eine Übereinstimmung zum GPS-System des Bildfluges und ein einheitliches spannungsfreies System über das gesamte Fluggebiet. Bei der Aerotriangulierung werden keine Photogrammetrischen Passpunkte mehr verwendet, da diese nicht im gleichen System vorliegen. Es werden aber auch keine neuen photogrammetrischen Passpunkte im Produktionsbereich der BEV-Photogrammetrie benötigt. Dadurch kann deren manuelle Messung und Dokumentation unterlassen werden. Dies hat die Auflassung der photogrammetrischen Passpunkte und Arbeitskopien zur Folge.
    Somit werden seit dem Flugjahr 2007 nur mehr Luftbilder und dazugehörige Orientierungsdaten abgegeben.
  • Passpunktskizzen
    Bei den Passpunktskizzen handelt es sich um eine graphische Beschreibung der einzelnen Punkte. Diese Skizzen liegen grundsätzlich nur bei Schwarz-Weiß-Flügen vor dem Bearbeitungsjahr 2000 vor.
    Für die Jahre zwischen 2001 und 2006 werden Luftbildausschnitte, deren Mittelpunkt die exakte Lage des Passpunktes darstellt, abgegeben.
    Seit 2007 sind auf Grund produktionstechnischer Umstellungen keine Passpunktskizzen mehr verfügbar.
  • Passpunktkoordinaten
    Im Archiv liegen die Koordinatenverzeichnisse zu den Passpunkten der jeweiligen Flüge analog auf. Zu jüngeren Flügen (bis 2006) können die Koordinaten auch digital abgegeben werden.
  • Kalibrierungsprotokolle
    Zu den Operaten liegen die jeweiligen Kalibrierungsprotokolle (Korrekturwerte der Kamera, exakte Position der Rahmenmarken) der Aufnahmesysteme auf.
  • Orientierungsdaten
    Aus den Ergebnissen der digitalen Aerotriangulation (Bearbeitungen seit dem Jahr 2001) stehen ausschließlich Orientierungsdaten (Bildkoordinatenmessungen und Parameter der äußeren Orientierung) zur Verfügung. Die Orientierungsdaten werden je Bild nur nach Maßgabe der vorhandenen Daten abgegeben.

Die Technischen Daten der Luftbilder (Kalibrierungsdaten der Luftbildkamera) sowie die Metainformationen des Luftbildes (Flugdatenstempel) sind standardmäßig bei jedem Luftbild inkludiert und werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Nutzungsbedingungen

Für alle analogen Produkte besteht das Recht zur internen Nutzung. Folgeprodukte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des BEV an Dritte weitergegeben werden. Eine kommerzielle Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem BEV.

Ausführliche Informationen über die Nutzungsbedingungen des BEV finden Sie unter www.bev.gv.at/Support/Downloads.

Datenformat

  • Arbeitskopien
    Arbeitskopien werden, soweit vorhanden, als PDF-Datei abgegeben.
  • Passpunktskizzen
    Passpunktskizzen werden von allen aufliegenden Operaten als PDF-Datei abgegeben.
  • Passpunktkoordinaten
    Koordinatenverzeichnisse werden von allen aufliegenden Operaten, soferne diese schon digital vorliegen, digital als ASCII-Datei abgegeben.
  • Kalibrierungsprotokoll
    Die Abgabe erfolgt als PDF-Datei.
  • Orientierungsdaten
    Orientierungsdaten werden digital als ASCII-Datei abgegeben.

Lieferung

  • Manuelle Zustellung
  • Online

Online-Zugriff

Unentgeltliche Produkte

Copyright

Die analogen und digitalen Produkte des BEV unterliegen dem Schutzrecht des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) BGBl.Nr. 111/1936 in der geltenden Fassung. Überdies unterliegen die in Datenbanken gespeicherten digitalen Produkte des BEV dem Datenbankschutz gemäß § 76 ff UrhG. Die vom BEV hergestellten Luftbilder unterliegen dem Lichtbildschutz gemäß § 74 UrhG. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen hat das ausschließliche Recht Verwertungsrechte an diesen Daten Dritten einzuräumen. Hinsichtlich seiner Datenbanken verfügt das BEV über das ausschließliche Werknutzungsrecht gemäß §§ 40f bis 40h UrhG und das sui generis-Recht gemäß §§ 76c bis 76e UrhG.

 

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