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Umwandlung in den Grenzkataster gemäß § 17 VermG in Verbindung mit § 18 VermG

Verfahrensschritte

Die einzelnen Verfahrenschritte sind vom gewählten Verfahren abhängig:

1. Antrag des Grundeigentümers (§17 Z 1 VermG)

  • Beauftragung des Vermessungsbefugten (i.d.R. IngenieurkonsulentIn für Vermessungswesen)
  • Grenzverhandlung mit Kennzeichnung der Grenzen, Vermessung, Planerstellung durch den Vermessungsbefugten
  • Antrag aller Grundeigentümer auf Umwandlung und
  • Einreichung des Planes beim Vermessungsamt
  • Planprüfung durch das Vermessungsamt
  • Umwandlung in den Grenzkataster mittels Bescheid des Vermessungsamtes
  • Eintragung in den Grenzkataster nach Rechtskraft des Bescheides

2. Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung durch das Vermessungsamt

  • Antrag der Grundeigentümer auf Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung
  • Grenzverhandlung mit Kennzeichnung der Grenzen, Vermessung, Planerstellung durch das Vermessungsamt
  • Umwandlung in den Grenzkataster mittels Bescheid des Vermessungsamtes
  • Eintragung in den Grenzkataster nach Rechtskraft des Bescheides

 

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