1. Antrag der Grundeigentümer oder des Bauherrn 2. Schriftliche Ladung der beteiligten Grundeigentümer (Antragsteller und Anrainer) zur Grenzverhandlung 3. Bestandsaufnahme und Rückübertragung von vorhandenen Vermessungsurkunden (z.B. Pläne, Handrisse, Katastralmappe) 4. Grenzverhandlung, Festlegung, Kennzeichnung und Vermessung der Grenzen 5. Erstellung eines Planes 6. Bestätigung über die Herstellung der Anlage und Beurkundung des Antrages 7. Weiterleitung des Planes und der Bestätigung an das Grundbuch 8. Eintragung im Grenzkataster / Grundsteuerkataster