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Grenzermittlung gemäß § 41 VermG

Kosten

Vermessungsgebührenverordnung 2016

EUR   14,30 pro Antrag
EUR 256,00 Grundaufwand je Antrag
EUR 179,00 Aufwand für die Planerstellung
EUR   30,00 für jede angefangene 1/4 Feldarbeitsstunde
(Reise- und Bürozeiten sind mit diesem Stundensatz abgegolten)

 

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