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Grenzermittlung gemäß § 41 VermG

Verfahrensschritte

1. Gemeinsamer Antrag der Grundeigentümer
2. Schriftliche Ladung der beteiligten Grundeigentümer zur Grenzverhandlung
3. Bestandsaufnahme und Rückübertragung von vorhandenen Vermessungsurkunden (z.B. Pläne)
4. Grenzverhandlung, Festlegung, Kennzeichnung und Vermessung der Grenzen
5. Erstellung eines Planes
6. Eintragung im Grenzkataster / Grundsteuerkataster

Hinsichtlich jener Grundstücke, deren Grenzen zur Gänze von der Vermessung erfasst werden, wird die Umwandlung vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster verfügt.

 

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