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Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 39 VermG

Kosten

Vermessungsgebührenverordnung 2016

EUR 14,30 pro Antrag
EUR 97,00 Grundaufwand je Plan (bis fünf Grundstücke)
EUR 17,00 für jedes weitere betroffene Grundstück zusätzlich
EUR   3,90 pro Bogen im Format A3 (max. EUR 21,80)

Beilagengebühren

Sind von einer Grenzvermessung mehrere Katastralgemeinden betroffen, so müssen Sie für jede Katastralgemeinde eine Ausfertigung des Planes dem Vermessungsamt vorlegen und die o.a. Beilagengebühr pro Katastralgemeinde bezahlen (der Antrag auf Planbescheinigung ist nur einmalig zu vergebühren).

Alle Bestandteile eines Planes, mit Ausnahme der Zustimmungserklärung, sind als eine Beilage mit fortlaufendem Inhalt zu betrachten. Es kann daher ein Plan bezüglich der DIN A4-Seiten durchgezählt werden, so dass für je vier einseitig beschriebene Seiten im Format A4 ein Bogen zu verrechnen ist. Ein Blatt im Format A3 (einseitig oder beidseitig) ist jedenfalls als eigener Bogen zu zählen. Die Zustimmungserklärungen oder Protokolle über die Festlegung des Grenzverlaufes stellen eine vom Plan getrennte Beilage dar und sind daher gesondert zu vergebühren.

4 Seiten im Format A4 einseitig beschrieben EUR 3,90
2 Seiten im Format A4 beidseitig beschrieben EUR 3,90
1 Seite im Format größer A4 bis A3 EUR 3,90
1 Seite im Format größer als A3 EUR 7,20
Zustimmungserklärung (gemäß o.a. Regelung) Eigene Beilage

Maximalgebühr pro Beilage EUR 21,80

 

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