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Ausstellung von Bescheinigungen gemäß § 39 VermG

Beschreibung

Pläne von Vermessungsbefugten zur grundbücherlichen Teilung, Ab- und Zuschreibung benötigen eine Bescheinigung (Bescheid) des Vermessungsamtes, damit sie im Grundbuch verbüchert werden können. Die Bescheinigung wird erteilt, wenn der Plan den Bestimmungen des Vermessungsgesetzes und der Vermessungsverordnung entspricht.

 

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