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Erhebung der Benützungsarten gemäß § 38 VermG

Beschreibung

Für den Fall, dass die im Kataster (Katastralmappe und Grundstücksverzeichnis) eingetragene Benützungsart nicht mit der tatsächlichen Nutzung in der Natur übereinstimmt oder im Falle einer Änderung der tatsächlichen Nutzung (Verbauung, Rodung, Neuauspflanzung und dgl.) wird die Benützungsart auf Antrag des Grundeigentümers vom örtlich zuständigen Vermessungsamt in der Natur erhoben und im Kataster richtiggestellt.

 

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