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Rechtsgrundlagen des Mess- und Eichwesens

Verordnung - Verlängerung der Nacheichfrist für Wärmezähler, BGBl. II Nr. 254/2003 idgF

Mit dieser Verordnung wird die festgelegte Nacheichfrist für Wärmezähler verlängert, wenn deren Richtigkeit vor Ablauf der Gültigkeit der Eichung durch eine Stichprobenprüfung nachgewiesen worden ist.

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