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Rechtsgrundlagen des Mess- und Eichwesens

Medizinproduktegesetz (MPG), BGBl. Nr. 657/1996 idgF

Dieses bestimmt, dass die CE-Kennzeichnung der innerstaatlichen Zulassung und Ersteichung von Messgeräten im Gesundheitswesen gleichwertig ist. Messgeräte im Gesundheitswesen dürfen nur nach den Bestimmungen des MPG erstmalig in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.

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