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Rechtsgrundlagen des Mess- und Eichwesens

Eichgebührenverordnung 2013, BGBl. II Nr. 311/2013 idgF

Diese Verordnung legt die Verwaltungsabgaben fest, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens und für die Eichung bzw. messtechnischen Kontrolle, für die Kontrolle von Fertigpackungen und Maßbehältnis-Flaschen sowie für sonstige Amtshandlungen nach dem MEG zu entrichten sind. Diese Eichgebühren sind besondere Verwaltungsabgaben, die den mit den Amtshandlungen verbundenen Aufwand abdecken sollen.

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