‹         /   Shops & Services

Rechtsgrundlagen des Mess- und Eichwesens

Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG), BGBl. I Nr. 72/2014 /idgF

Ziel des Bundes-Energieeffizienzgesetzes ist es, bis zum Jahr 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent zu verbessern und gleichzeitig damit auch die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix soll erhöht werden. Energieverbrauch und Energieeinfuhr sollen gesenkt werden, um die Emissionen von Treibhausgasen zu verringern und den Bedarf an Atomenergie zu reduzieren.

Mit diesem Gesetz wird die EU-Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz und die damit in enger Verbindung stehende Forcierung von Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt.

zurück

 

Beliebte Services
Top-Links
Rechtliches
Weiterführend
AGB