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Rechtsgrundlagen des Mess- und Eichwesens

Akkreditierungsgesetz 2012 (AkkG 2012), BGBl. I Nr. 28/2012

Für staatlich akkreditierte Kalibrierstellen ist neben den Bestimmungen des MEG das AkkG 2012 anzuwenden. Es enthält das Akkreditierungsverfahren, die Akkreditierungsvoraussetzungen, die Pflichten für akkreditierte Stellen und Regelungen über das Enden der Akkreditierung.

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