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Revision von Messgeräten: Reifendruckmessgeräte (18.01.2012)

Das BEV führte eine Überprüfung der Reifendruckmessgeräte in Werkstätten und im Reifenhandel durch. Im Zuge der regelmäßigen Revisionen von Messgeräten werden die Einhaltung der gesetzlichen Eichpflicht und die Messgenauigkeit kontrolliert. Eine Überprüfung von Reifendruckmessgeräten an Tankstellen erfolgte 2009.

Die Nacheichfrist für Reifendruckmessgeräte beträgt zwei Jahre. Die Eichvorschriften für Reifendruckmessgeräte sehen vom Nullpunkt bis einschließlich 4 bar eine mögliche Abweichung von ± 0,08 bar vor (Eichfehlergrenze). Im Betrieb ist eine Abweichung von ± 0,10 bar zulässig (Verkehrsfehlergrenze).

Das Ergebnis der Überprüfung als Download:

http://www.metrologie.at

 

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