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Kontrolle der Fertigpackungen von Chemikalien zur Wasserpflege (13.04.2010)
Das BEV führt neben den regelmäßigen Kontrollen von Fertigpackungen auch schwerpunktmäßige Überprüfungen bei einzelnen Produktgruppen durch.
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Zum Schutz des Verbrauchers und zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs gelten eichrechtliche Anforderungen für den richtigen Inhalt der Füllmenge der Fertigpackungen. Diese Anforderungen sind im Maß- und Eichgesetz sowie in der Fertigpackungsverordnung festgelegt.
Von Mai bis Ende August 2009 wurden 87 Überwachungen, davon 14 Betriebsrevisionen, in der Produktgruppe Pflege-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Schwimmbäder ausgeführt.
Das Ergebnis als Download:
Bericht Chemikalien.pdf
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