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Kontrolle der Fertigpackungen von Chemikalien zur Wasserpflege (13.04.2010)

Das BEV führt neben den regelmäßigen Kontrollen von Fertigpackungen auch schwerpunktmäßige Überprüfungen bei einzelnen Produktgruppen durch.

Zum Schutz des Verbrauchers und zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs gelten eichrechtliche Anforderungen für den richtigen Inhalt der Füllmenge der Fertigpackungen. Diese Anforderungen sind im Maß- und Eichgesetz sowie in der Fertigpackungsverordnung festgelegt.

Von Mai bis Ende August 2009 wurden 87 Überwachungen, davon 14 Betriebsrevisionen, in der Produktgruppe Pflege-, Reinigungs- und Desinfektionsmittel für Schwimmbäder ausgeführt.

Das Ergebnis als Download:

Bericht Chemikalien.pdf

Mehr Information zum Thema Fertigpackungskontrolle

 

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