Kontrolle der Fertigpackungen von Fleisch- und Wurstwaren (03.05.2010)
Das BEV führt neben den regelmäßigen Kontrollen von Fertigpackungen auch schwerpunktmäßige Überprüfungen bei einzelnen Produktgruppen durch.
Zum Schutz des Verbrauchers und zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs gelten eichrechtliche Anforderungen für den richtigen Inhalt der Füllmenge der Fertigpackungen. Diese Anforderungen sind im Maß- und Eichgesetz sowie in der Fertigpackungsverordnung festgelegt.
Von September bis Ende Dezember 2009 wurden 236 Kontrollen an 85 verschiedenen Standorten ausgeführt.