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Revision von Messgeräten: Handelswaagen 700 kg bis 5 000 kg (17.07.2009)

Das BEV kontrolliert regelmäßig eichpflichtige Messgeräte und trägt damit zum fairen Wettbewerb in der Wirtschaft, aber auch zum Konsumentenschutz bei. Zusätzlich zu den laufenden Standardkontrollen werden schwerpunktmäßig auch Spezialrevisionen einzelner Produktgruppen durchgeführt. Überprüft werden:

  • die Einhaltung der gesetzlichen Eichpflicht: Im amtlichen und rechtsgeschäftlichen Verkehr müssen geeichte Messgeräte verwendet werden.
  • die Einhaltung der technischen Anforderungen: Richtigkeit und Zuverlässigkeit der Messgeräte.

Die Eichung und die Nacheichung von Handelswaagen im Gewichtsbereich 700 bis 5 000 kg werden seit 1. August 2005 von privaten akkreditierten Eichstellen durchgeführt. Neugeräte werden seit dem 1. Jänner 2003 ausschließlich mit EU-Konformitätserklärung des Herstellers in Verkehr gebracht, sie bedürfen keiner Ersteichung mehr. Das BEV prüft als Eichbehörde stichprobenweise die Einhaltung der Eichpflicht sowie die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der Messgeräte.

Nicht nur im Handel, sondern auch in sehr vielen anderen Branchen ist die Gewichtsermittlung für die Qualität oder Sicherheit der Produkte von großer Bedeutung. Bei der Erhebung von Mai bis September 2008 wurden 300 Waagen im Gewichtsbereich von 700 bis 5 000 kg in ganz Österreich überprüft . Großteils werden diese Waagen auch bei Fertigungsprozessen in der Industrie eingesetzt. Die Bedeutung dieser Waagen wird auch durch den hohen Anteil an Neugeräten in der Stichprobe unterstrichen.

Ergebnis:

Bei 20 % der Waagen war die Eichung abgelaufen, und/oder die Anzeige der Messgeräte lag außerhalb der Verkehrsfehlergrenzen. In diesen Fällen wurde dem Verwender eine Weiterverwendung des Messgerätes untersagt und für die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes eine Frist gewährt. Die Verkehrsfehlergrenzen geben die maximal zulässige Abweichung an, die ein gültig geeichtes Messgerät einhalten muss, damit es bei der praktischen Verwendung ausreichend genau ist.

7,3 % der Waagen überschritten bei der messtechnischen Kontrolle die Verkehrsfehlergrenzen. Diese Mangelquote beruht auf einem intensiven Einsatz der Messgeräte bei hoher Belastung und teilweise widrigen Umgebungsbedingungen. Nicht nur Schmutz oder abruptes Aufsetzen der Last, sondern auch Temperatur und Überlastung, wie z.B. durch Überfahren der Plattform mit dem Stapler, beanspruchen diese Messgeräte sehr.



Handelswaage in der Industrie
Die Richtigkeitsprüfung erfolgte an vier Messpunkten der Waagenplattform bei 10 % der Höchstlast, bei 33 % (Eckenprüfung), bei 50 % und bei der Höchstlast. Bei der Eckenprüfung wird die Prüflast auf allen vier Eckpunkten des Lastträgers aufgesetzt und die erhaltenen Messwerte werden miteinander verglichen. Das Ergebnis gibt einen guten Überblick über den Zustand des Messgerätes.
Bei der Eichung sind die engen Eichfehlergrenzen anzuwenden, während der Eichgültigkeit des Geräts sollten die weiteren Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten werden.

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