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Fertigpackungen: Schwerpunktkontrolle Brennstoffe (03.03.2009)

Zusätzlich zu den regelmäßigen Kontrollen im gesamten Bereich der Fertigpackungen führt das BEV auch schwerpunktmäßig Überprüfungen bei einzelnen Produktgruppen durch. Die Auswahl der Produktgruppen erfolgt anhand der Ergebnisse von Standardkontrollen, manchmal auch auf Grund von Konsumentenhinweisen.

Bei festgestellten messtechnischen Beanstandungen wird das Inverkehrbringen von unterfüllten Fertigpackungen durch das Markieren bzw. durch die Anbringung einer Verwendungssperre wirksam verhindert. Konsumentinnen und Konsumenten werden somit vor Übervorteilung, Produzenten bzw. Importeure vor unlauterem Wettbewerb geschützt.

Die Prüfkriterien:

  • die tatsächlichen Füllmengen (= messtechnische Überprüfung)
  • die richtige Kennzeichnung (= Angabe der Nennfüllmenge)
  • die Revision des verwendeten Kontroll- bzw. Abfüllmessgerätes
  • das ordnungsgemäße Führen von betrieblichen Kontrollaufzeichnungen, Kontrollsystem
Produktgruppe Brennstoffe

Von August bis Dezember 2008 wurden 194 Stichproben nach verschiedenen Kriterien, überwiegend aber messtechnisch untersucht, wobei eine Stichprobe 20 bis 80 Stück Einzelpackungen umfasst. Die Probenziehung erfolgte in den Betriebsstätten, in Lagern bzw. im Handel.



Holzbriketts in einer Lagerhalle
Ergebnisse:

Von den kontrollierten 194 Stichproben führten 87 Kontrollen (etwa 45%) zu Beanstandungen aufgrund von Bestimmungen des Fertigpackungsrechts - in diesen Fällen war zumindest eines der oben erwähnten Prüfkriterien nicht erfüllt.

158 Proben wurden messtechnisch kontrolliert, 34 davon wurden wegen Unterfüllung beanstandet, das entspricht 21,5 %.

Es wurden auch 28 formaltechnische Kontrollen und acht Revisionen durchgeführt: Formaltechnische Kontrollen reduzieren sich auf die Kennzeichnungselemente (Angabe der richtigen Nennfüllmenge), auf die Kontrolle des Messgerätes und der betrieblichen Kontrollverfahren. "Reine" Revisionen von Betrieben garantieren, dass die allgemeinen Anforderungen der Fertigpackungsbestimmungen eingehalten werden, wie z.B. die Eichpflicht von Messgeräten zur Herstellung und Kontrolle von Fertigpackungen.

Detailauswertung der Schwerpunktkontrolle Brennstoffe

Mehr Informationen zum Thema Fertigpackungskontrolle

 

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