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Grundbuchs-Novelle 2008 vom Parlament verabschiedet (02.07.2008)

Mit einstimmigen Beschlüssen des Nationalrates am 5. Juni und des Bundesrates am 19. Juni 2008 wurde die Grundbuchs-Novelle 2008 vom Parlament verabschiedet. Mit dieser als Regierungsvorlage eingebrachten Novelle werden das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Grundbuchsumstellungsgesetz, das Liegenschaftsteilungsgesetz, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsgebührengesetz und das Vermessungsgesetz geändert.

Damit wurden jene legistischen Maßnahmen im Bereich des Grundbuchsrechtes und des Vermessungsrechtes getroffen, die für die Implementierung der technologisch erneuerten Grundstücksdatenbank (GDB) und die damit verbundenen Verfahrensabläufe notwendig sind.

Umgesetzt wird die Erneuerung der Grundstücksdatenbank auf Basis der Beschlüsse der Bundesregierung in den Ministerräten vom 9. August 2005 und 18. April 2007 in ressortübergreifender Zusammenarbeit von Bundesministerium für Justiz, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Bundesministerium für Finanzen, Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und Bundesrechenzentrum Gmbh. Die beteiligten Ressorts haben sich zum Ziel gesetzt, die GDB-Neu als Vorzeigelösung für eine moderne E-Government Anwendung auszubauen. Besonderes Augenmerk wird in der GDB-Neu auf Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren gelegt. Dies soll u.a. durch die Integration aller Daten aus einander ergänzenden digitalen Geschäftsregistern für die automationsgestützten Prozesse zwischen Vermessungsbehörden und Grundbüchern erreicht werden.

 

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